Barrierefreie Websites

Die Pflicht zu barrierefreien Websites geht zurück auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und die private Wirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das Gesetz gilt für alle kommerziellen Websites und Onlineshops, die sich an den Endverbraucher richten. Sogenannte B2B-Seiten sind von dieser Pflicht ausgenommen. Außerdem greift das Gesetz nicht für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio € Jahresumsatz. Für alle anderen wird die Barrierefreiheit bindend und das bezieht sich einerseits auf technische Aspekte, aber ebenso auf das Design und auch auf die Inhalte.
Was bedeutet das?
Die neuen Anforderungen unterstützen die Inklusion, da nur so alle Menschen Inhalte und Angebote in ihrer Gesamtheit nutzen können. Daher erscheint es in jedem Falle sinnvoll, dem Gesetz Folge zu leisten, auch wenn man eigentlich nicht unter die verpflichtenden Kriterien fällt. Neben dem Aspekt, die Bemühungen nach inklusivem Miteinander zu unterstützen, kann es auch wirtschaftliche Vorteile bringen: logischerweise funktioniert jedes Angebot umso besser, je einfacher UserInnen ans Ziel kommen. Das stärkt die Marken, Zielgruppen lassen sich so erweitern.
Aus technischer Sicht tragen barrierefreie Websites dazu bei, die Performance zu verbessern, sie sind intuitiver und benutzerfreundlicher. Die Verweildauer auf den Seiten steigt und die Absprungraten sinken.
Barrierefreie Websites zeichnen sich, wenn sie gut gemacht sind, durch gute Lesbarkeit und klare Strukturen aus. Das wirkt sich positiv auf das Suchmaschinenranking aus. Daher würden wir auch Unternehmen empfehlen, sich darum zu kümmern, auch wenn sie nicht unter die o. g. verpflichtenden Kriterien fallen.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Grob gesagt sollten bei der Konzeption 4 Prinzipien verfolgt werden: gute Wahrnehmbarkeit, leichte Verständlichkeit, einfache Bedienbarkeit und schließlich Robustheit. Werden diese Prinzipien verfolgt und umgesetzt kann man davon ausgehen, den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Die Nutzung des Webs darf nicht durch Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder bei der Informationsverarbeitung erschwert werden. Dann sind wir am Ziel!
Gerne beraten wir Sie mit Experten aus unserem Netzwerk über dieses Thema!