Mit Inkrafttreten des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 sind Anpassungen an Ihren Webseiten unumgänglich. Das bisherige Telemediengesetz (TMG) wurde abgelöst. Überprüfen Sie dringend Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung. Ersetzen Sie alle Verweise auf das TMG durch § 5 DDG und alle Verweise auf das TTDSG durch § 25 TDDDG. Der Begriff ‚Telemedien‘ ist durch ‚digitale Dienste‘ zu ersetzen. Eine Nichtbeachtung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.